ANMELDUNG ZUR MESSE
Stornoregelung in Bezug auf COVID-19
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass in Punkt 06. Haftung und Schadenersatz folgende Stornoregelung gilt:
Wird die Durchführung der Messe aufgrund einer gesetzlichen Regelung zu COVID-19 behördlich untersagt, entstehen dem Aussteller keinerlei Kosten im Zusammenhang mit der Standplatzanmeldung. Ausgenommen davon sind Spezialanfertigungen im Standbau, deren Produktion vom Aussteller ausdrücklich bei wedesign freigegeben wurden. Kann der Aussteller aufgrund einer gesetzlichen Reisebeschränkungen oder damit verbundenen Quarantänebestimmung an der Messe nicht teilnehmen oder ist die Teilnahme deswegen nicht zumutbar, so fallen keine Stornokosten lt. Pkt. 6 an.
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass in Punkt 06. Haftung und Schadenersatz folgende Stornoregelung gilt:
Wird die Durchführung der Messe aufgrund einer gesetzlichen Regelung zu COVID-19 behördlich untersagt, entstehen dem Aussteller keinerlei Kosten im Zusammenhang mit der Standplatzanmeldung. Ausgenommen davon sind Spezialanfertigungen im Standbau, deren Produktion vom Aussteller ausdrücklich bei wedesign freigegeben wurden. Kann der Aussteller aufgrund einer gesetzlichen Reisebeschränkungen oder damit verbundenen Quarantänebestimmung an der Messe nicht teilnehmen oder ist die Teilnahme deswegen nicht zumutbar, so fallen keine Stornokosten lt. Pkt. 6 an.